Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR)
Die EKMR wurde 1953 mit Sitz in Straßburg eingerichtet, um Verstöße der Unterzeichnerstaaten gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte zu verhandeln. Seit 1998 hat diese Aufgabe der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) übernommen.
Siehe auch:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Europarat
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter