Europäischer Rat
Der E. R. ist das politisch wichtigste beschlussfassende Organ der
Europäischen Union. Hierin sind die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten (
Bundeskanzler,
Premierminister,
Präsidenten) sowie der Präsident der
Europäischen Kommission und der Präsident des Europäischen Rates vertreten. Er bestimmt die Leitlinien der europäischen Politik, trifft politische Grundsatzentscheidungen und gibt die zur Weiterentwicklung der europäischen Integration erforderlichen Impulse. Der E. R. wird vom
Hohen Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt. Er wird zweimal pro Halbjahr von seinem Präsidenten in Brüssel einberufen.
Der E. R. vergibt Aufträge an den
Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und behandelt die Probleme, die auf der Ebene der (Fach-)Minister nicht gelöst werden können. Er bestimmt v. a. die Leitlinien und Grundsätze der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die Treffen des E. R. finden seit 1975 regelmäßig statt, wurden aber erst 1986 in der
Einheitlichen Europäischen Akte vertraglich fixiert. Vor den Treffen wird der Präsident des
Europäischen Parlaments konsultiert, nach den Treffen dem Europäischen Parlament Bericht erstattet.
Siehe auch:
Europäische Union (EU)
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Premierminister/Premierministerin
Präsident/Präsidentin
Europäische Kommission
Hoher Vertreter/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Rat der Europäischen Union
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Europäisches Parlament (EP)
Vertrag über die Europäische Union (EUV)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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