Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der ESF wurde 1960 als Finanzinstrument für die
Sozialpolitik der
Europäischen Gemeinschaft/
Europäischen Union eingerichtet und dient der Verbesserung der Beschäftigung und der
Freizügigkeit von
Arbeitnehmern. Er wird in Form von Zuschüssen an die nationalen
Regierungen genutzt, v. a. für Maßnahmen, die der beruflichen Bildung von Frauen, der Eingliederung von Menschen mit Behinderung und arbeitsloser
Jugendlicher sowie der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit dienen. Der Fonds wird aus Haushaltsmitteln der EU finanziert und seit 1983 von der
Europäischen Kommission verwaltet.
Siehe auch:
Sozialpolitik
Europäische Gemeinschaft (EG)
Europäische Union (EU)
Freizügigkeit
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
Regierung
Jugend/Jugendliche
Europäische Kommission
Europäische Strukturfonds
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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