Europarat
Der E. (Sitz in Straßburg) wurde 1949 mit dem Ziel gegründet, die Einheit und Zusammenarbeit
Europas zu fördern, auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Kultur und Wissenschaft zusammenzuarbeiten und insb. zur Demokratisierung und Durchsetzung der
Menschenrechte beizutragen. Der E. ist kein Organ der
Europäischen Union, sondern eine
internationale Organisation von 47 (2017) europäischen
Staaten. Er gliedert sich in: a) Ministerkomitee (aller Außenminister); b) Parlamentarische Versammlung (318
Abgeordnete aus nationalen
Parlamenten), die c) den Generalsekretär (auf fünf Jahre) wählen; d) Kongress der Gemeinden und Regionen. Der E. hat bislang mehr als 200 (2017)
Konventionen verabschiedet, darunter die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die
Europäische Sozialcharta (ESC). Kontrollorgan ist der E.-angegliederte
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Siehe auch:
Europa
Menschenrechte
Europäische Union (EU)
Internationale Organisationen
Staat
Abgeordnete
Parlament
Konvention
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Europäische Sozialcharta (ESC)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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