Finanzen, öffentliche
Ö. F. ist ein Sammelbegriff für alle öffentlichen Ausgaben und Einnahmen. Letztere (auch: öffentliche
Abgaben) werden unterschieden nach a)
Steuern, b) Gebühren, d. h. Entgelte für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (z. B. kommunale Schwimmbäder), c) Beiträge, d. h. die Beteiligung an den Kosten öffentlicher Einrichtungen (z. B. Kanalisation), und d) Sonderabgaben (zur Finanzierung besonderer Aufgaben, die nur von bestimmten Personengruppen zu entrichten sind).
Siehe auch:
Abgaben
Steuern
Haushalt
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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