Frieden
F. bezeichnet eine umfassende und dauerhafte Rechtsordnung und Lebensform, bei der Wohl und Wohlstand der
Bürger und Bürgerinnen oberste Ziele sind.
Die
Friedens- und Konfliktforschung unterteilt den Begriff in a) negativen F. (d. h. Abwesenheit personaler, direkter
Gewalt) und b) positiven F. (Abwesenheit struktureller, indirekter Gewalt). Aufgrund der Erfahrungen des Zweiten
Weltkrieges und als Reaktion auf die Wiederbewaffnung bildete sich in der BRD der 1950er-Jahre (Ostermärsche) und erneut Anfang der 1980er-Jahre eine Friedensbewegung als Reaktion auf den Nachrüstungsbeschluss der
NATO (F.-Demonstrationen).
In der DDR sammelte sich in den 1980er-Jahren eine unabhängige Friedensbewegung unter dem Motto »Schwerter zu Pflugscharen«; diese wurde von den staatlichen Organen verfolgt und eingeschüchtert. Nach der Auflösung des
Ostblocks ist die politische Bedeutung der F.-Bewegung zurückgegangen.
Siehe auch:
Bürgermeister/Bürgermeisterin
Friedens- und Konfliktforschung
Gewalt
Weltkrieg
NATO (Nordatlantikpakt)
Ostblock/Ostblockstaaten
Krieg
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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