Gemeinschaft
1) G. bezeichnet eine wechselseitige Verbindung von Personen oder
Staaten, die nicht ausschließlich (rational) zweckorientiert, sondern auch auf Zuneigung und innere Verbundenheit angelegt ist.
2) G. ist ein soziologischer Begriff, der die Nähe und Vertrautheit menschlichen Zusammenlebens betont und damit die soziale G. (teilweise kritisch) den modernen anonymer werdenden (Massen-)
Gesellschaften gegenüberstellt.
Siehe auch:
Staat
Gesellschaft
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter