Hallstein-Doktrin
Außenpolitischer Grundsatz der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland (DEU) zwischen 1955 und 1969, nach dem die BRD den Anspruch auf Alleinvertretungsrecht für das gesamte deutsche Volk erhob und keine diplomatischen Beziehungen zu
Staaten aufnahm oder aufrechterhielt, die die
Deutsche Demokratische Republik (DDR) völkerrechtlich anerkannten (Ausnahme:
Sowjetunion (UdSSR) als Siegermacht des Zweiten
Weltkriegs).
Siehe auch:
Bundesrepublik Deutschland (DEU)
Staat
Deutsche Demokratische Republik (DDR)
Sowjetunion (UdSSR)
Weltkrieg
Diplomatie
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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