Implementation
I. ist eine politik- und verwaltungswissenschaftliche Bezeichnung für den Prozess der inhaltlichen Umsetzung von
Gesetzen,
Verordnungen etc. in konkrete Tatsachen und materielle Leistungen. Die I. politischer, meist parlamentarischer
Entscheidungen ist in erster Linie eine Aufgabe der verschiedenen Ebenen staatlicher, kommunaler etc.
Verwaltung.
Siehe auch:
Gesetz
Verordnung
Entscheidung
Verwaltung
Policy cycle
Politikfeldanalyse
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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