Innenpolitik
I. ist eine Sammelbezeichnung für politische Aktivitäten und staatliche Maßnahmen, die sich auf die Regelung innerstaatlicher Angelegenheiten beziehen. Zu unterscheiden sind a) die klassischen Aufgaben der I. (Ordnung schaffen, Sicherheit gewährleisten) und b) eine Vielzahl von leistungsstaatlichen Aufgaben (u. a. Auf- und Ausbau des
Sozialstaates, der Wirtschaft, der
Infrastruktur, Umweltschutz etc.).
Letztere haben auch zu einer Auffächerung der zuständigen
Behörden und
Ministerien geführt. Während die klassischen Aufgaben der I. in DEU zum Zuständigkeitsbereich der
Bundesländer gehören, werden die leistungsstaatlichen Aufgaben z. T. sowohl von den Ländern als auch vom Bund wahrgenommen. Alle Bereiche der I. unterliegen (z. T. erheblich) dem Einfluss globaler Entwicklungen und werden zunehmend durch den europäischen Integrationsprozess geformt.
Siehe auch:
Sozialstaat
Infrastruktur/Infrastrukturpolitik
Behörde
Ministerium
Bundesland
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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