Innerparteiliche Demokratie
I. D. bezeichnet i. e. S. die
Normen und Regeln, nach denen innerparteiliche
Entscheidungen gefällt werden. Nach Art. 21 Abs. 1 GG und dem Parteiengesetz von 1967 muss die innere Ordnung von
Parteien allgemeinen demokratischen Grundsätzen entsprechen (u. a.
Wahl aller Parteiorgane, Festlegung der Zuständigkeit der Parteiorgane in einer verbindlichen
Satzung, gleiches Stimmrecht aller Mitglieder und die Festlegung des Parteitages als oberstem Entscheidungsorgan). I. w. S. wird I. D. auch durch den Grad der Aktivität der Parteien, der Offenheit (z. B. bestimmte Themen aufzugreifen), der Durchlässigkeit von Informationen etc. und der Möglichkeit zu personellen Wechseln bestimmt.
Siehe auch:
Normen
Entscheidung
Partei
Wahlen
Satzung
Demokratie
Partizipation
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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