Institution
I. ist ein politisch-soziologischer Begriff für stabile, auf Dauer angelegte Einrichtungen zur Regelung, Herstellung oder Durchführung bestimmter Zwecke. Im Einzelnen kann der Begriff unterschiedliche Bedeutungen haben:
1) I. meint eine soziale Verhaltensweise oder
Norm (wie z. B. die »Ehe«);
2) I. meint konkrete, materielle, zweckgerichtete Einrichtungen (wie z. B. das
Parlament, das
Amt des
Bundeskanzlers, die öffentliche
Verwaltung, die
Parteien);
3) I. meint abstrakte, immaterielle, zweckgerichtete Einrichtungen (wie z. B. das
Grundgesetz, die demokratische Mehrheitsregel (
Mehrheit)).
Siehe auch:
Normen
Parlament
Amt
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Verwaltung
Partei
Grundgesetz (GG)
Mehrheit
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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