Integration
[lat.]
1) I. bezeichnet die Herstellung (oder Wiederherstellung) einer staatlichen, politischen oder wirtschaftlichen Einheit (z. B. Europäische I.).
2) I. ist eine politisch-soziologische Bezeichnung für die gesellschaftliche und politische Eingliederung von Personen oder Bevölkerungsgruppen, die sich bspw. durch ihre ethnische Zugehörigkeit, Religion, Sprache etc. unterscheiden.
3) Re-I. bezeichnet die Wiedereingliederung (z. B. krankheitsbedingt ausgeschiedener) ehemaliger Mitglieder einer gesellschaftlichen Gruppe, eines
Unternehmens etc. (z. B. in den Arbeitsprozess).
Siehe auch:
Unternehmen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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