Intergouvernementale Beziehungen
I. B. ist ein politik- und verwaltungswissenschaftlicher Begriff für die Zusammenarbeit und die gegenseitige
Abhängigkeit von
Regierungen,
Ministerien und
Behörden in einem
Bundesstaat, in der
Europäischen Union etc.: z. B. in der
Verkehrspolitik zwischen der
Europäischen Kommission, dem Bundesverkehrsministerium sowie ggf. den
Behörden von Nicht-EU-Mitgliedern (wie der CHE) und den Landesverkehrsministerien sowie ggf. weiteren regionalen Behörden.
Siehe auch:
Abhängigkeit
Regierung
Ministerium
Behörde
Bundesstaat
Europäische Union (EU)
Verkehrspolitik
Europäische Kommission
Mehrebenensystem
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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