Interpellation
I. bezeichnet einen vom
Parlament (im Rahmen seiner Kontrollrechte) an die
Regierung gestellten Antrag auf Auskunft.
Siehe auch:
Parlament
Regierung
Anfrage
Bundestag
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter