Kooperativer Föderalismus
K. F. bezeichnet eine politische Praxis zwischen Bund und Gliedstaaten eines
Bundesstaates, sich bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung gegenseitig zu unterstützen, Absprachen zu treffen und üblicherweise in Übereinstimmung miteinander zu entscheiden.
Siehe auch:
Bundesstaat
Föderalismus
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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