Massenorganisation
M. bezeichnet
1) in demokratischen
Staaten einen
Verband, eine
Partei, eine
Interessengruppe, die über einen sehr großen Bestand freiwilliger Mitglieder verfügt (z. B.
Gewerkschaften), und
2) in den (ehemaligen) kommunistischen Staaten sog. gesellschaftliche Organisationen mit (i. d. R.) Zwangsmitgliedschaft. Sie dienten zur (politischen)
Steuerung der Massen (z. B. Frauenbund, Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gewerkschaften), insb. derjenigen, die nicht der aktiven Partei(-elite) angehörten.
Siehe auch:
Staat
Verband/Verbände
Partei
Interessengruppen/Interessenverbände
Gewerkschaften
Steuerung, politische
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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