Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB)
In allgemeiner, freier, direkter, gleicher und geheimer
Wahl bestimmte Person, die für vier Jahre das dt. Volk parlamentarisch vertritt, nur ihrem Gewissen verantwortlich und an keinerlei Weisung oder Aufträge gebunden ist.
Siehe auch:
Wahlen
Abgeordnete
Bundestag
Fraktion
Parlament
Partei
Repräsentation
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter