Mitglied des Landtages (MdL)
In allgemeiner, freier, direkter, gleicher und geheimer
Wahl bestimmte Person, die für fünf (Bremen: vier) Jahre das Volk des jeweiligen
Bundeslandes parlamentarisch vertritt, nur ihrem Gewissen verantwortlich und an keinerlei Weisung oder Aufträge gebunden ist.
Siehe auch:
Wahlen
Bundesland
Abgeordnete
Fraktion
Landtag
Parlament
Partei
Repräsentation
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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