Mittelstand
1) M. ist ein ungenauer Sammelbegriff für eine gesellschaftliche
Schicht, die zwischen der Unterschicht und der Oberschicht angesiedelt ist. Üblicherweise zählen zum M.: Handwerker, Bauern und Kleingewerbetreibende (alter M.) sowie Kaufleute, Freiberufler,
Beamte, Angestellte (neuer M.). Der M. gilt allgemein als das politisch stabiles, staatstragendes (i. d. R. Mitte-rechts-orientiertes) Element.
2) (Klein- und) Mittelständische
Unternehmen sind aufgrund ihrer vergleichsweise hohen (technischen, handwerklichen) Flexibilität und ihrer engen Kundenbeziehungen wieder in den Vordergrund wirtschafts- und strukturpolitischen Interesses gerückt, weil sie einen relativ hohen Einsatz von Arbeitskräften gewährleisten.
Siehe auch:
Schicht/Schichtung
Beamte
Unternehmen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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