Nationalrat
1) N. bezeichnet die erste Kammer, d. h. die Volksvertretung des
Parlaments, in AUT. Ihre z. Zt. 183 Mitglieder werden nach dem Verhältniswahlrecht für fünf Jahre gewählt. Der N. kann durch eigenen Beschluss (einfache
Mehrheit) oder durch den
Bundespräsidenten aufgelöst werden.
2) N. bezeichnet die erste Kammer des Parlaments der CHE. Er repräsentiert die Gesamtbevölkerung; die 200 Sitze werden entsprechend dem Bevölkerungsanteil der
Kantone aufgeteilt (jeder Kanton/Halbkanton erhält mindestens einen Sitz). Die
Wahl erfolgt direkt, wobei die Kantone die
Wahlkreise bilden; die Amtsdauer beträgt vier Jahre; der N. kann nicht aufgelöst werden, seine Mitglieder können nicht abgewählt werden.
Siehe auch:
Parlament
Mehrheit
Bundespräsidentin/Bundespräsident
Kanton
Wahlen
Wahlkreis
Bundesrat
Österreich (AUT)
Schweiz (CHE)
Ständerat
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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