Oberhaus
Allg.: O. bezeichnet in
Zweikammersystemen die erste Kammer des
Parlaments.
Spez.: Mit O. wird üblicherweise die erste Kammer des Parlaments in
Großbritannien (House of Lords) bezeichnet.
Siehe auch:
Zweikammersystem
Parlament
Großbritannien (GBR)
Unterhaus
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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