Oberlandesgericht (OLG)
Höchste gerichtliche Instanz in den
Bundesländern (in
Berlin: Kammergericht), die in Zivilsachen für
Berufungen gegen Urteile der
Landgerichte zuständig ist und in Strafsachen für die
Revision von Berufungsurteilen der Landgerichte bzw. (im Zuge der sog. Sprungrevision) von Urteilen der
Amtsgerichte und außerdem als zweite Instanz in Familienrechtssachen fungiert.
Siehe auch:
Bundesland
Berlin (BE)
Berufung
Landgericht
Revision
Amtsgericht
Rechtsprechung/Rechtsprechende Gewalt
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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