Opposition
[lat.]
Allg.: Im Widerspruch oder im Gegensatz zu etwas stehen (z. B. zur öffentlichen Meinung, zur
Regierung).
Pol.: Opposition bezeichnet die im
Parlament vertretenen
Parteien, die sich (als
Minderheit) gegen die Regierung und die Parteien der (Regierungs-)
Mehrheit stellen. Die politische O. ist insofern wesentliches Element moderner
Demokratien, als sie (mehr noch als die Parteien der Regierungsmehrheit) die parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der
Exekutive wahrnimmt.
Zu unterscheiden sind a) parlamentarische O., die ihre Ziele innerhalb des
parlamentarischen Regierungssystems verfolgt, b)
außerparlamentarische O., die ihre Ziele durch gesellschaftliche O. durchzusetzen sucht, und c) fundamentale O., die ihre Ziele außerhalb der gegebenen Verfassungsordnung verfolgt.
Siehe auch:
Regierung
Parlament
Partei
Minderheit
Mehrheit
Demokratie
Exekutive
Parlamentarisches Regierungssystem
Außerparlamentarische Opposition (APO)
Bundestag
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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