Parlament
[franz.]
1) Das P. bezeichnet in demokratischen
Staaten die Vertretung des Volkes, dessen wichtigste Aufgaben die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt, des Budgetrechts und die Kontrolle der Regierung sind. Das P. kann aus einem oder zwei Häusern bestehen (
Einkammersystem bzw.
Zweikammersystem), wobei die
Abgeordneten zumindest einer Kammer aus freien Volkswahlen hervorgegangen sind. Die wichtigsten Organe sind a) das Parlamentspräsidium, bestehend aus Präsident bzw. Präsidentin und Stellvertretern, b) der Ältestenrat und c) die Ausschüsse. Zu unterscheiden sind Arbeits-P. (der wichtigste Teil der Abgeordnetentätigkeit findet in den Ausschüssen statt) und Rede-P. (die wichtigste Aufgabe besteht darin, für politische Sachverhalte öffentliche Aufmerksamkeit zu schaffen).
In manchen Staaten kann die Volksvertretung auf Antrag des amtierenden Regierungschefs (z. B. in GBR:
Premierminister) aufgelöst werden. In DEU kann dies nur in zwei Fällen geschehen: a) Der/die
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin erhält nach einer
Vertrauensfrage (Art. 68 GG) keine
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages oder b) wenn ein/eine Bundeskanzler/Bundeskanzlerin zurücktritt und der vom
Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat im Bundestag keine Mehrheit erhält (Art. 63 GG). In beiden Fällen kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen, so dass Neuwahlen stattfinden müssen.
2) I. w. S. bezeichnet P. auch die Delegiertenversammlung der Mitgliedsstaaten
internationaler Organisationen (z. B. die Parlamentarische Versammlung der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE).
3) Das
Europäische P. ist zwar wichtiger Teil des europäischen Integrationsprozesses, es verfügt aber nicht über alle Zuständigkeiten, die den gesetzgebenden Gewalten auf nationaler Ebene zukommen.
4) Stadt-P. bezeichnet ugs. die kommunalen Volksvertretungen.
Siehe auch:
Staat
Einkammersystem
Zweikammersystem
Abgeordnete
Premierminister/Premierministerin
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Vertrauensfrage
Mehrheit
Bundespräsidentin/Bundespräsident
Internationale Organisationen
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Europäisches Parlament (EP)
Ältestenrat
Ausschuss
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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