Partizipation
[lat.: Teilhabe]
Allg.: P. bezeichnet die aktive Beteiligung der
Bürger und
Bürgerinnen bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten bzw. der Mitglieder einer Organisation, einer Gruppe, eines
Vereins etc. an den gemeinsamen Angelegenheiten.
Spez.: 1) P. bezeichnet die Teilhabe der
Bevölkerung am Prozess der
politischen Willensbildung, insb. an
Wahlen und Referenden.
2) In einem rechtlichen Sinne bezeichnet P. die Teilhabe der Bevölkerung an Verwaltungsentscheidungen.
Siehe auch:
Bürgermeister/Bürgermeisterin
Bürger/Bürgertum
Verein
Bevölkerung
Politische Willensbildung
Wahlen
Demokratie
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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