Presse
Allg.: Bezeichnung für alle Formen von Druckerzeugnissen, sei es in Bild- oder Schriftform, bspw. als Zeitungen, Plakate, Zeitschriften etc.
Spez.: Das P.-Recht und die P.-Freiheit (Art. 5 GG; Landespressegesetze) sind demokratische
Grundrechte, die die freie Meinungsäußerung und freie Informationsbeschaffung schützen. Politische Bedeutung kommt der P. seit Ende des 18. Jhs. zu, als sie erstmals als wichtiges politisches Instrument im Kampf des
Bürgertums gegen die absolutistische
Herrschaft eingesetzt wurde. Die staatliche Pressezensur wurde in DEU mit der Reichsverfassung 1871 abgeschafft, aber immer wieder faktisch ausgeübt. In demokratischen
Staaten gilt die P.-Freiheit als wichtiger Bestandteil der
Meinungsfreiheit (sog. »Vierte Gewalt«) und wird allgemein als Gradmesser für den Entwicklungsstand der
Demokratie und der
Menschenrechte in einem Land betrachtet. Eine Gefährdung der P.-Freiheit ergibt sich durch P.-Konzentration, d. h. durch die Zusammenführung mehrerer Zeitungen und Zeitschriften in die Hand eines
Unternehmens. Solche Prozesse sind auch in DEU zu beobachten.
Siehe auch:
Grundrechte
Bürger/Bürgertum
Herrschaft
Staat
Meinungsfreiheit
Demokratie
Menschenrechte
Unternehmen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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