Rat der Europäischen Union
Der Rat der EU ist ein Organ der
Europäischen Union, welches aus den jeweils zuständigen Fachministern aller EU-Mitgliedsländer gebildet wird (Rat der Außenminister, Rat der Landwirtschaftsminister etc.); nicht amtlich wird er daher auch häufig als (EU-)Ministerrat bezeichnet. Seine Aufgabe ist die Koordinierung der nationalen Politiken und die Umsetzung der Beschlüsse des
Europäischen Rates.
Entscheidungen des Rates basieren auf Vorschlägen (Gesetzentwürfen) der
Europäischen Kommission; er verfügt über ein Generalsekretariat (Sitz: Brüssel); die Arbeit wird durch einen
Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) (nationale Fachbeamte) unterstützt. Den Vorsitz führt der halbjährlich wechselnde Ratspräsident; die Präsidentschaft wird vom Präsidenten sowie von dessen Vorgänger und Nachfolger (sog. Troika) gebildet.
Der Rat der EU nimmt sowohl legislative als auch exekutive Aufgaben wahr. Er besitzt Entscheidungsbefugnis, wobei je nach Gegenstand (die in den Verträgen,
Vertrag über die Europäische Union und AEUV, festgelegt sind) Beschlüsse mit einfacher oder qualifizierter
Mehrheit bzw. einstimmig gefasst werden. Bei einfachen Mehrheitsentscheidungen verfügt jedes Land über eine Stimme (d. h. jeder Mitgliedsstaat verfügt praktisch über ein
Veto); bei qualifizierter
Abstimmung haben die Länder ihrer Größe entsprechend unterschiedliches Stimmengewicht (DEU, FRA, GBR, ITA: 29 Stimmen; ESP, POL: 27; ROU: 14; NLD: 13; BEL, CZE, GRC, HUN, PRT: 12; AUT, SWE, BGR: 10; DNK, IRL, HRV, LTU, FIN, SVK: 7; CYP, EST, LUX, LVA, SVN: 4; MLT: 3; zusammen: 352 Stimmen), eine qualifizierte Mehrheit ist bei 260 Stimmen und einer einfachen Mehrheit der Mitgliedsstaaten erreicht; bei Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit kann ein Mitgliedsstaat verlangen, dass die Mehrheit mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentiert. Der
Vertrag von Lissabon sieht vor, dass ab 2014 (bzw. nach Ablauf von Übergangsregelungen ab 2017) Entscheidungen im Rat mit doppelter
Mehrheit getroffen werden.
Siehe auch:
Europäische Union (EU)
Europäischer Rat
Entscheidung
Europäische Kommission
Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER)
Vertrag
Mehrheit
Veto
Abstimmung
Vertrag von Lissabon
Europäisches Parlament (EP)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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