Schweiz (CHE)
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Confédération Suisse/Confederazione Svizzera) ist südlicher Nachbar DEUs; Hauptstadt: Bern.
Die
Verfassung von 1848 formte einen demokratischen
Bundesstaat. Die Totalrevision von 1874 wies dem Bund und den Bürgern weitere Rechte zu; dennoch ist die Autonomie der
Kantone Kern des Schweizer Bundesstaates. Darüber hinaus liegen erhebliche direkt-demokratische Rechte beim Volk.
Staatsoberhaupt: Bundespräsident (von der Vereinigten Bundesversammlung i. d. R. nach dem Anciennitätsprinzip aus den Mitgliedern des
Bundesrates für ein Jahr gewählt), v. a. Repräsentationspflichten nach außen. Keine Vorrechte gegenüber den anderen Regierungsmitgliedern (»Primus inter Pares«).
Exekutive: Siebenköpfiger Bundesrat, der nach dem
Kollegialprinzip (ohne Regierungschef) arbeitet, wobei jeder Bundesrat eines der sieben Departemente leitet. Die Bundesräte werden einzeln von der Vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre gewählt (Wiederwahl möglich und die Regel); sie sind nicht abwählbar. Faktisch besteht die
Exekutive aus einer »
Großen Koalition« der vier größten
Parteien. Legislative:
Bundesversammlung als
Zweikammersystem bestehend aus der Volksvertretung, dem Nationalrat (200 im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße der Kantone auf vier Jahre gewählte Mitglieder, jedoch je Kanton oder Halbkanton mindestens ein Mitglied) und der Vertretung der Kantone, dem Ständerat (46 nach kantonalem Recht für vier Jahre gewählte Mitglieder, je Kanton zwei Mitglieder, je Halbkanton ein Mitglied). Nationalrat und Ständerat sind rechtlich gleichgestellt.
Parteien: Die vier großen Parteien, die im Verhältnis 2:2:1:2 die Regierung stellen, sind die FDP. Die Liberalen (FDP), die Sozialdemokratische Partei (SP), die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP, bürgerlich-konservativ) und die Schweizer Volkspartei (SVP, nationalkonservativ). Daneben, z. T. kantonal wichtiger, die Grüne Partei der Schweiz (GPS), die Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz (BDP), die Grünliberale Partei Schweiz (glp) und u. a.
Politische Gliederung: 20 Kantone (Aargau, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Sankt Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt, Wallis, Zug, Zürich) und sechs Halbkantone (Appenzell-Außerrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Nidwalden, Obwalden).
8,2 Mio. Einw./2016;
Amtssprachen: deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch;
Konfessionen: 37 % Katholiken, 25 % Protestanten, 5 % Muslime.
BIP/Kopf: 78.813 US-$/2016; Maschinenbau, chemische und pharmazeutische Industrie, Feinmetall-, Uhren- und Textilindustrie, Banken, Versicherungen.
Siehe auch:
Verfassung
Bundesstaat
Kanton
Bundesrat
Kollegialprinzip
Große Koalition
Partei
Bundesversammlung
Zweikammersystem
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter