Sozialabgaben
S. (auch Sozialbeiträge) sind Zahlungen an die Sozialversicherung, die entweder von den
Arbeitnehmern, den
Arbeitgebern oder anteilig von beiden zu entrichten sind.
Siehe auch:
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
Arbeitgeber/Arbeitgeberin
Soziale Sicherung
Soziallasten
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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