Splitting
[engl.: spalten, teilen]
1) S. bezeichnet bei
Wahlen, bei denen die Wahlberechtigten mehrere Stimmen haben, die Möglichkeit, die Stimmen auf verschiedene Kandidaten zu verteilen (z. B. bei Bundestagswahlen die der Erststimme für den Kandidaten der
Partei A und die Zweitstimme für die Liste der Partei B).
2) S. bezeichnet im Steuerrecht eine bestimmte Form der gemeinsamen Einkommensbesteuerung von verheirateten Paaren (Ehegatten-S.).
Siehe auch:
Wahlen
Partei
Steuern
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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