Staatenlose
S. sind Personen ohne
Staatsangehörigkeit. Staatenlosigkeit kann durch eine (in der
Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich verbotene) Ausbürgerung, durch Vertreibung oder Auflösung eines ehemaligen
Staates eintreten.
Siehe auch:
Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft
Bundesrepublik Deutschland (DEU)
Staat
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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