Staatsorgane
1) Inzwischen veralteter (da mit einem autoritären Staatsverständnis verbundener) Begriff für die Organe und Einrichtungen des
Staates.
2) Sammelbezeichnung für die Kräfte der
Polizei, des Staatssicherheitsdienstes und anderer Ordnungsorgane der DDR.
Siehe auch:
Staat
Polizei
Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung
Regierungssystem
Staatsform
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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