Staatssekretär/Staatssekretärin
1) Amtsbezeichnung für
Beamte (auf Bundesebene und in einigen
Bundesländern), die im Rang unmittelbar nach dem/der
Minister/Ministerin folgen. S. erfüllen politische Aufgaben. Zu unterscheiden sind a) beamtete S., die den/die Minister/Ministerin in allen Ressortfragen vertreten und als Verbindung zwischen
Politik (Minister/Ministerin) und Administration (der Organisation und dem Personal des
Ministeriums selbst) fungieren, und b) parlamentarische S., die Mitglieder des
Bundestages sind und den/die Minister/Ministerin, z. B. durch Vertretung in den
Ausschüssen, bei der Erfüllung der »Regierungsaufgaben« unterstützen.
2) S. bezeichnet den Außenminister in den
Vereinigten Staaten von Amerika (amerik.: secretary of state).
Siehe auch:
Beamte
Bundesland
Minister/Ministerin
Politik
Ministerium
Bundestag
Ausschuss
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Politisch-administratives System
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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