Steuern
S. sind Zwangsabgaben, die in Form laufender oder einmaliger Geldleistungen an die öffentlichen mit Finanzhoheit ausgestatteten Gebietskörperschaften (Bund, Länder,
Gemeinden) von allen Steuerpflichtigen (natürlichen und
juristischen Personen) zu entrichten sind. Zu unterscheiden sind direkte S. (z. B. Lohnsteuer) und indirekte S. (z. B. Mehrwertsteuer). Die S. dienen zur Deckung des Finanzbedarfs öffentlicher
Haushalte, die ihrerseits öffentliche Leistungen erbringen (öffentliche Ordnung und
Verwaltung, Sozialleistungen, äußere Sicherheit, Verkehr, Wohnungsbau, Wirtschaftsförderung,
Bildung etc.); die Steuerpflichtigen haben jedoch aufgrund ihrer S.-Zahlungen keinen Anspruch auf spezielle (Gegen-)Leistungen.
Die finanzverwalterischen Aufgaben nehmen das Bundesministerium der Finanzen, die Finanzbehörden der Länder (oberste Bundesbehörden), die Oberfinanzdirektionen der Länder (mittlere
Behörden) und die Finanzämter, Zollämter und Gemeinden (örtliche Behörden) wahr. Zu unterscheiden sind drei Steuerarten sowie
Zölle: a) Besitzsteuern (z. B. Einkommens-, Lohn-, Körperschafts-, Kirchensteuer), b) Verkehrssteuern (z. B. Mehrwert-, Kfz-, Lotterie-, Wechsel-, Umsatzsteuern), c) Verbrauchssteuern (z. B. auf Lebensmittel, Mineralöl, Tabak etc.). d) Zölle werden für
Güter erhoben, die aus dem Ausland eingeführt werden (sofern keine Freihandels- oder speziellen Steuerabkommen geschlossen wurden).
Viele Steuerpflichtige sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die
Finanzverwaltungen sind an das Steuergeheimnis gebunden, d. h. dass Tatsachen, die aufgrund der Bearbeitung von Steuererklärungen zur Kenntnis gelangen, nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Die S.-Politik ist ein zentrales Instrument staatlicher (Verteilungs- und Einkommens-)Politik; neben der
Staatsverschuldung und der Erhebung von
Sozialabgaben ist sie das wichtigste Instrument der Finanzpolitik des
Staates.
Siehe auch:
Gemeinde
Juristische Person
Haushalt
Verwaltung
Bildung/Bildungswesen
Behörde
Zollunion
Güter
Finanzverwaltung
Staatsverschuldung
Sozialabgaben
Staat
Finanzen, öffentliche
Splitting
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter