Subsidiarität/Subsidiaritätsprinzip
S. bezeichnet ein (von der katholischen Soziallehre entliehenes) Prinzip, das die Eigenleistung und die Selbstbestimmung sowohl des Individuums (und der Familien) als auch der
Gemeinschaften (z. B. der
Kommunen) fördern will.
Das S.-P. fordert, dass staatliche Eingriffe (EU, Bund) und öffentliche Leistungen grundsätzlich nur unterstützend und nur dann erfolgen sollen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) nicht in der Lage ist, die erforderliche (Eigen-)Leistung zu erbringen. Das S.-P. spielt v. a. in der
Bildungspolitik und
Sozialpolitik eine wichtige Rolle und ist ein wesentliches Element des europäischen Integrationsprozesses.
Siehe auch:
Gemeinschaft
Kommune
Bildungspolitik
Sozialpolitik
Christliche Soziallehre
Europäische Union (EU)
Europarecht
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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