Vertrauensfrage
V. bezeichnet den Antrag des Regierungschefs an das
Parlament, ihm das Vertrauen auszusprechen. Wird der Antrag abgelehnt, bewirkt dies den Rücktritt des Regierungschefs bzw. die Auflösung des Parlaments. In DEU wird bei negativem Ausgang der V. der
Bundestag durch den
Bundespräsidenten innerhalb einer Frist von 21 Tagen aufgelöst.
Siehe auch:
Parlament
Bundestag
Bundespräsidentin/Bundespräsident
Grundgesetz (GG)
Misstrauensvotum
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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