Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union
Der W. hat allgemein die Aufgabe, den
Rat der Europäischen Union, die
Europäische Kommission und das
Europäische Parlament zu beraten; er hat seit 1974 das Initiativrecht. In Fragen der europäischen Agrar-, Berufsbildungs-, Forschungs-, Industrie- und
Strukturpolitik,
Sozialpolitik,
Umweltpolitik, Verbraucher- und
Verkehrspolitik sowie des Binnenmarktes, der
Freizügigkeit und der Niederlassungs
freiheit muss der W. angehört werden.
Er besteht aus 350 von den nationalen Regierungen vorgeschlagenen und für vier Jahre ernannten Mitgliedern, die sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen als auch andere soziale und ökonomische
Interessen repräsentieren.
Siehe auch:
Rat der Europäischen Union
Europäische Kommission
Europäisches Parlament (EP)
Strukturpolitik
Sozialpolitik
Umweltpolitik
Verkehrspolitik
Freizügigkeit
Freiheit
Interessen
Ausschuss der Regionen (der Europäischen Union)
Europäische Union (EU)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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