Zentralbanken
Z. bezeichnet jene zentrale
Institution eines
Staates, die das
Monopol zur Ausgabe von Banknoten hat (
Notenbank), die Verantwortung für ein funktionsfähiges Bankensystem trägt und insb. für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zuständig ist. Weiterhin sind die Z. im Rahmen ihrer (national unterschiedlich geregelten) Zuständigkeit für die staatliche
Geld- und Kreditpolitik verantwortlich, die v. a. der Geldwertstabilität dienen soll.
Siehe auch:
Institution
Staat
Monopol
Notenbank
Geld- und Kreditpolitik
Deutsche Bundesbank
Europäische Zentralbank (EZB)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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