Zentralismus
Z. bezeichnet
1) eine
politische Ordnung, die auf eine zentrale staatliche Instanz ausgerichtet ist, d. h., alle Machtbefugnisse sind an (auch geografisch gesehen) einem Ort bzw. bei einer Person konzentriert (z. B. im
Absolutismus),
2) eine politische Organisation (
Partei,
Verband, Bewegung), die von einer (alles) dominierenden Zentrale ausgeführt wird (z. B. die
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, SED) und
3) Bestrebungen, alle politischen
Kompetenzen auf der obersten staatlichen Ebene zu konzentrieren.
Siehe auch:
Politische Ordnung
Absolutismus
Partei
Verband/Verbände
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Kompetenz
Demokratischer Zentralismus
Föderalismus
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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