Zoll
Z. ist eine an den
Staat zu zahlende
Abgabe, die auf die Einfuhr, Ausfuhr bzw. den Transit (Durchfuhr) von Waren erhoben wird. In DEU liegt das
Recht, Z. zu erheben, beim Bund. Zu unterscheiden sind Z., die a) ausschließlich als Einnahmequelle des Staates dienen (Finanz-Z.) und die b) die inländische Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz schützen sollen (Schutz-Z.).
Siehe auch:
Staat
Abgaben
Recht
Steuern
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter