Zollunion
Bezeichnung für den Zusammenschluss selbstständiger
Staaten zu einem Zollgebiet, in dem die Mitglieder untereinander keine
Zölle erheben und die gehalten sind, im Warenverkehr mit Drittländern die Zölle zu vereinheitlichen (z. B. der Dt. Zollverein 1834–1871, die Z. zwischen der CHE und Liechtenstein seit 1924, die
Europäische Gemeinschaft/
Europäische Union seit 1970).
Siehe auch:
Staat
Zollunion
Europäische Gemeinschaft (EG)
Europäische Union (EU)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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