B. bezeichnet das Amt und die Person, die dem Deutschen Bundestag vorsitzt, diesen nach außen vertritt und die Plenarsitzungen leitet. Über dieses Amt werden alle Gesetzesentwürfe (aus der Bundesregierung, dem Bundestag bzw. dem Bundesrat) geleitet. B. ist (nach dem Bundespräsidenten) das zweithöchste Amt im dt. Regierungssystem ( Tab. »Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages seit 1949«).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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