Entwicklungszusammenarbeit
E. ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der Unterstützung und Förderung sog.
Entwicklungsländer durch private und staatliche, nationale und
Internationale Organisationen der Industrieländer in Form von a) technischer Hilfe und Zusammenarbeit (Beratung,
Bildung etc.), b) Güterhilfe (Investitionsgüter, Nahrungsmittel etc.), c) Kapitalhilfe (z. B. Kredite), d) handelspolitischer Zusammenarbeit (Stabilisierung von Preisen, Abbau von
Zöllen etc.).
E. ist i. d. R. mit bestimmten (politischen) Auflagen verbunden und hat generell das Ziel der
Nachhaltigkeit, d. h. so zu fördern, dass (langfristig) auf E. verzichten werden kann (Hilfe zur Selbsthilfe).
Siehe auch:
Entwicklungsländer
Internationale Organisationen
Bildung/Bildungswesen
Zoll
Nachhaltigkeit
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter