Europäische Kommission
Die E. K. (Sitz: Brüssel) ist ein überstaatliches Organ der
Europäischen Union. Ihre Aufgabe ist es, a) als europäische
Exekutive die Gemeinschaftspolitik durchzuführen bzw. die Bestimmungen der europäischen Verträge umzusetzen und zu überwachen, b) Vorschläge zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik zu unterbreiten und c) den Haushaltsplan (
Haushalt) auszuführen.
Jeder Mitgliedsstaat entsendet ein Mitglied in die E. K. Diese besteht daher aus 28 Mitgliedern (27 Kommissare, ein Präsident), die von den
Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und nach Zustimmung des
Europäischen Rats und des
Europäischen Parlaments für fünf Jahre ernannt werden.
Siehe auch:
Europäische Union (EU)
Exekutive
Haushalt
Regierung
Europäischer Rat
Europäisches Parlament (EP)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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