Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Seit 1953 ist die EMRK (offiziell: Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) des
Europarates in Kraft. Diese
Konvention begründete mehrere
Institutionen, die die
Grundrechte und
Menschenrechte in den (europäischen) Unterzeichnerstaaten schützen [der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), bis 1998 v. a. die
Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR)].
Siehe auch:
Europarat
Konvention
Institution
Grundrechte
Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR)
Europarecht
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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