Koalitionsausschuss
In
Regierungssystemen, die – wie in DEU – üblicherweise Koalitionsregierungen haben, werden politisch brisante Fragen und grundsätzliche Streitigkeiten zwischen den Koalitionspartnern im K. verhandelt und entschieden. Dieser setzt sich zusammen aus den (meistens 2 bis 3) politisch wichtigsten Vertretern der Koalitionsparteien. Der K. ist in DEU ein informelles, also kein im
Grundgesetz vorgesehenes Gremium.
Siehe auch:
Regierungssystem
Grundgesetz (GG)
Bundesregierung
Koalition
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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