Mandatsgebiet
M.-G. bezeichnet ein unter besondere Aufsicht und
Verwaltung gestelltes und mit bestimmten Sonderrechten oder -pflichten ausgestattetes politisches Territorium (z. B. die nach dem Ersten
Weltkrieg vom
Völkerbund verwalteten
Gebiete des ehemaligen
Deutschen Reiches).
Siehe auch:
Verwaltung
Weltkrieg
Völkerbund
Gebiet/Hoheitsgebiet
Deutsches Reich/Deutsches Kaiserreich
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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