Mitentscheidungsverfahren
Seit dem
Vertrag von Lissabon wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der
Europäischen Union M. genannt. Im M. ist das
Europäische Parlament neben dem
Rat der Europäischen Union und der
Europäischen Kommission gleichberechtigter Teil der EU-Beschlussfassung. Das (Gesetzes-)Initiativrecht liegt ausschließlich bei der EU-Kommission. In bis zu drei Lesungen (letztere unter Einbezug eines Vermittlungsausschusses) müssen dann das (direkt gewählte) EU-Parlament und der Rat der EU (d. h. die Vertreter der Regierungen der EU-Staaten) Einigung erzielen, damit ein neues
Gesetz erlassen werden kann.
Siehe auch:
Vertrag von Lissabon
Europäische Union (EU)
Europäisches Parlament (EP)
Rat der Europäischen Union
Europäische Kommission
Gesetz
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter