Multilateralismus
[lat.] M. bezeichnet ein
System mehrseitiger (multilateraler) Beziehungen zwischen
Staaten, z. B. in der
Außenpolitik, in den Wirtschaftsbeziehungen, in sportlichen oder kulturellen Angelegenheiten. Grundgedanke des M. ist die gleichberechtigte Zusammenarbeit, die z. B. zu gegenseitig vorteilhaften Verträgen führt, aber oft bilaterale (Sonder-)Vereinbarungen ausschließt. Die global bedeutendste multilaterale Einrichtung sind die
Vereinten Nationen; die
Europäische Union ist ein (sehr weit fortgeschrittener) multilateraler
Staatenverbund; die verschiedenen
Abkommen zum Klimaschutz sind multilaterale Vereinbarungen.
Ggt.: Unilateralismus,
Bilateralismus
Siehe auch:
System
Staat
Außenpolitik
Vereinte Nationen (UN)
Europäische Union (EU)
Staatenverbund
Abkommen
bilateral/Bilateralismus
Welthandelsorganisation (WTO)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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